STARK : Kilometerabhängiges Abgabesystem für Lkw
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Freistellungsantrag
Antragsteller
Fahrzeug(e)
Zusammenfassung
Bestätigung
Angaben zum Antragsteller
Wo hat der Antragsteller seinen Sitz?
in der Wallonie
im Ausland
"Artikel 9, §3. Der Gebührenschuldner [...] stellt seinen Antrag auf Gebührenbefreiung über eine elektronische Eingabe an den Mauterheber: 1. wenn seine Adresse, so wie unter den Daten des Zulassungsbesitzers im Zulassungsschein des Fahrzeugs vermerkt und entsprechend dem belgischen Recht bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen in der Wallonischen Region liegt; 2. oder, wenn dies nicht der Fall ist, wenn sich sein Geschäfts- oder Wohnsitz in der Wallonischen Region befindet. [...]."
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